eANV
elektronisches Abfallnachweisverfahren

Bis zum erfolgreichen Abschluss von Systemtests mit der ZKS gibt es über die sogenannte Mini-ZKS lediglich die Möglichkeit, Daten an die Behörde zu melden. Hier haben die NFT und Mitglieder des ak-dmaw eine Möglichkeit eingerichtet, die Daten auch zwischen den Beteiligten aus der Abfallwirtschaft auszutauschen, damit können Sie schon vor dem Betrieb der ZKS durchstarten:

Die Weichen für das eANV (elektronisches AbfallNachweisVerfahren) sind gestellt. Die wesentlichen Meilensteine sind:
Ab dem 01.02.2009 steht mit der Aufnahme des Probebetriebs der Virtuellen Poststelle (VPS) und der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) eine bundesweite Austauschplattform zum Test für elektronische Dokumente im Rahmen des Abfallnachweisverfahrens zur Verfügung.
2010 wird die elektronische Form obligatorisch. Ab diesem Zeitpunkt ist das Verfahren für jeden einsetzbar. Die Suche nach potenziellen Partnern für den elektronischen Austausch entfällt - alle Akteure der Abfallwirtschaft sind dann angebunden.
Ab 2011 wird die digitale Signatur auch für Erzeuger und Beförderer von gefährlichen Abfällen obligatorisch. Die bis dahin einfache Möglichkeit eines handschriftlich unterschriebenen Quittierungsbelegs entfällt.